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Auszüge aus dem “Bonner Kommentar zum GG”, 1. Ausgabe 1950, Kurt Georg Wernicke *. Kurt Georg Wernicke war der Herausgeber für den Bundestag der Protokolle des Parlamentarischen Rates, dem Gremium, welches als Verfassunggeber das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland von 1948/49 erarbeitete.
* Kurt Georg Wernicke kommentierte in seiner Eigenschaft als Protokollführer des Parlamentarischen Rates im ersten Kommentar zum Grundgesetz die Grundrechte. Die Inhalte des Grundgesetzes, hier vorrangig die Grundrechte als Abwehrrechte des Bürgers und ihre juristische Absicherung gegenüber Eingriffen des Staates, die Inhalte der Protokolle des Parlamentarischen Rates und die durch Kurt Georg Wernicke erfolgte Erstkommentierung der Grundrechte im Bonner Kommentar zum GG bilden eine unverzichtbare Grundlage zum Verständnis der Funktionsweise des Grundgesetzes, der Grundrechte und der drei Gewalten im Verhältnis dazu. Das Verständnis dieser Grundlagen öffnet den Blick für all die kleinen und großen Grundrechtseinschnitte, denen der Normadressat oft und gewollt unbemerkt ausgesetzt ist, ohne zu wissen, dass er sich mit dem höchsten Gesetz der Bundesrepublik Deutschland als dem einzigen Garant für den Erhalt der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gegen Amtsmissbrauch und juristische Willkür wehren kann.
|- Bonner Kommentar Art. 1-19 Erklaerung Wernicke 1950.pdf | 16.04.2010 17:27:40 | 135,28 KB |- Bonner Kommentar Art. 1 Entstehungsgeschichte Wernicke 1950.pdf | 16.04.2010 17:27:42 | 48,28 KB |- Bonner Kommentar Art. 1 Erlaeuterungen Wernicke 1950.pdf | 16.04.2010 17:27:45 | 202,18 KB |- Bonner Kommentar Art. 2 Wernicke 1950.pdf | 16.04.2010 17:27:49 | 233,28 KB |- Bonner Kommentar Art. 3 Entstehungsgeschichte Wernicke 1950.pdf | 16.04.2010 17:27:50 | 60,44 KB |- Bonner Kommentar Art. 4 Entstehungsgeschichte Wernicke 1950.pdf | 16.04.2010 17:27:51 | 43,75 KB |- Bonner Kommentar Art. 7 Wernicke 1950.pdf | 16.04.2010 17:28:01 | 556,24 KB |- Bonner Kommentar Art. 18 Wernicke 1950.pdf | 16.04.2010 17:28:12 | 669,52 KB |- Bonner Kommentar Art. 19 GG Wernicke 1950.pdf | 16.04.2010 17:28:33 | 1,17 MB |- Bonner Kommentar Art. 20 Wernicke 1950.pdf | 16.04.2010 17:28:46 | 656,18 KB |- Bonner Kommentar Art. 20-37 Erlaeuterungen Wernicke 1950.pdf | 16.04.2010 17:28:35 | 77,69 KB |- Foto von Kurt_Georg_Wernicke_65_Jahre_1974.pdf | 16.04.2010 18:48:51 | 831,00 KB
Der Bonner Kommentar zum GG ist nicht zu verwechseln mit dem ähnlich klingendem “Das Bonner Grundgesetz. Kommentar.”, herausgegeben von Hermann von Mangoldt, welcher 3 Jahre nach Erscheinen des Bonner Kommentars den erklärten Absichten des Parlamentarischen Rates und den Inhalten des Grundgesetzes wiederholt widersprach und welcher es schaffte, bis heute als eine Haupt”referenz” für die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zu gelten, zusammen mit dem sog. “Maunz-Dürig”-Kommentar zum Grundgesetz von Theodor Maunz und Günter Dürig, wogegen die Erstausgabe des Bonner Kommentars mit der Kommentierung der Grundrechte von Kurt Georg Wernicke aus den öffentlichen Archiven kassiert, sprich vernichtet wurde. Diese inzwischen fast vollendete Vernichtung der Kommentare Wernickes konnte durch die Arbeit der Bürgerinitiative für Verfassungsschutz zumindest soweit verhindert werden, als dass diese alle noch verfügbaren relevanten Schriften gesichert hat – die folgenden Erläuterungen sind ein Teil davon. Eine Kopie des Originaldokuments ist abrufbar. Wenn man im Zuge der Vernichtung der Kommentare von Kurt Georg Wernicke bedenkt, dass Hermann von Mangoldt und Theodor Maunz mit ihren Kommentaren zum Grundgesetz zu jenen “furchtbaren Juristen” gehörten, welche den Nationalsozialismus als Rechtslehrer an den juristischen Fakultäten “verherrlichten”, muss die Funktion ihrer Kommentare als Hauptreferenzen zur juristischen “Versachlichung” von eklatanten Grundrechtseinschränkungen die Frage aufwerfen, in wessen Geist die heutige Justiz handeln will.
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